DEHOGA Ostwestfalen

Eine starke Gemeinschaft, die gemeinsam ihre Interessen vertritt

Unsere Kraft und Energie richten wir auf: Zahlen, Kreise wie im Flyer

Vielleicht sind bei Ihnen noch einige Fragen offen geblieben. Vielleicht sind Sie sich noch nicht ganz sicher, ob eine Mitgliedschaft im DEHOGA das Richtige ist. Vielleicht möchten Sie aber auch einfach nur ein Gesicht zu all den Aussagen, die wir machen, zu den Informationen, die wir geben.

Fragen Sie uns nach einer persönlichen Beratung.
Wir kommen in Ihren Betrieb. Und dann entscheiden Sie!

DEHOGA Ostwestfalen e.V.
Niedernwall 47
33602 Bielefeld

info(at)dehogaow.de
Fon: 0521 68574
Fax: 0521 175382

zum Kontaktformular

  • Unternehmens - Mitgliedschaften
    Dem Verband können sich alle Unternehmen (natürliche, juristische Personen und Personengesellschaften) anschließen, die Beherbergung und Bewirtung oder eines von beiden gewähren, einschließlich der Betriebe der Catering - , System - , Handels - und Fastfood - Gastronomie sowie Unternehmen des Home Delivery.
  • Daneben gibt es noch Förder-, Ehren und Persönliche Mitgliedschaften
  • Mehr Infos zur Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Jahresende zu erfolgen; das Kündigungsschreiben ist an eine der Verbandsgeschäftss tellen zu richten.
  • Eine Sonderkündigung ist bei Geschäftsaufgabe unter Vorlage der Gewerbeabmeldung möglich.
  • Mehr Informationen zur Kündigung finden Sie in der Satzung.
  • Wie viel Mitgliedsbeitrag Sie monatlich bezahlen, hängt von der Größe Ihres Betriebes ab. Unsere Bezugszahl ist die Zahl der (Vollzeit-)Mitarbeiter. Mit 33,00 Euro pro Monat startet die Mitgliedschaft in Beitragsstufe 1.0 (bis 3 Arbeitnehmer).
  • Die Beiträge werden jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres in Rechnung gestellt.
  • Die Umlage von 6,50 Euro pro Monat für den umfassenden Rechtsschutz der HDI/Roland wird jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres berechnet.
    Infos zum Rechtschutz finden Sie HIER
  • Die vollständige Beitragsstaffel finden Sie in der Beitragsordnung.
  • Den Mitgliedsbeitrag können Sie selbstverständlich als Betriebsausgabe steuerlich in vollem Umfang geltend machen.