DEHOGA Ostwestfalen – Eine starke Gemeinschaft, die gemeinsam ihre Interessen vertritt

Der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA ist der Berufsverband der Gastronomen und Hoteliers. Bundesweit rund 65.000 Unternehmer und 2.000 in Ostwestfalen/Lippe wissen:
Es ist gut, Mitglied im DEHOGA zu sein.

Viele unserer Unternehmerinnen und Unternehmer kommen aus vielen verschiedenen Nationen und führen ganz unterschiedliche Betriebe: kleine Restaurants und Imbissbetriebe sind ebenso dabei wie große Hotels oder Catering- oder Discobetriebe. Zusammen bilden sie alle den DEHOGA: eine starke Gemeinschaft.

Werden Sie Mitglied und fühlen sich sicher und gut aufgehoben in Ihrem Branchenverband. Nutzen Sie unser umfassendes Veranstaltungs- und Seminarangebot. Wir freuen uns natürlich auch über die, die sich vor Ort selbst engagieren möchten: in Ihrem Kreis- oder Bezirksverband oder in einer der Fachgruppen des DEHOGA Ostwestfalen.

Vielleicht sind bei Ihnen noch einige Fragen offen geblieben. Vielleicht sind Sie sich noch nicht ganz sicher, ob eine Mitgliedschaft im DEHOGA das Richtige ist. Vielleicht möchten Sie aber auch einfach nur ein Gesicht zu all den Aussagen, die wir machen, zu den Informationen, die wir geben.

Fragen Sie uns nach einer persönlichen Beratung.
Wir kommen in Ihren Betrieb. Und dann entscheiden Sie!

DEHOGA Ostwestfalen e.V.
Niedernwall 47
33602 Bielefeld

info(at)dehogaow.de
Fon: 0521 68574
Fax: 0521 175382

zum Kontaktformular

  • Unternehmens - Mitgliedschaften
    Dem Verband können sich alle Unternehmen (natürliche, juristische Personen und Personengesellschaften) anschließen, die Beherbergung und Bewirtung oder eines von beiden gewähren, einschließlich der Betriebe der Catering - , System - , Handels - und Fastfood - Gastronomie sowie Unternehmen des Home Delivery.
  • Daneben gibt es noch Förder-, Ehren und Persönliche Mitgliedschaften
  • Mehr Infos zur Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Jahresende zu erfolgen; das Kündigungsschreiben ist an eine der Verbandsgeschäftss tellen zu richten.
  • Mehr Informationen zur Kündigung finden Sie in der Satzung.
  • Wie viel Mitgliedsbeitrag Sie monatlich bezahlen, hängt von der Größe Ihres Betriebes ab. Unsere Bezugszahl ist die Zahl der (Vollzeit-)Mitarbeiter. Mit 29,50 Euro pro Monat startet die Mitgliedschaft in Beitragsstufe 1.0 (bis 3 Arbeitnehmer). Das macht im Jahr 354 Euro.
  • Die vollständige Beitragsstaffel finden Sie in der Beitragsordnung.
  • Den Mitgliedsbeitrag können Sie selbstverständlich als Betriebsausgabe steuerlich in vollem Umfang geltend machen.